20.11.2015 – Kategorie: Branchen

Bauindustrie: „Ingenieur“ nicht stärker reglementieren

„Die Deutsche Bauindustrie sieht keine Notwendigkeit, die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ stärker zu reglementieren. Die aktuell von einigen Bundesländern geplante Novelle der Ingenieurgesetze lehnen wir strikt ab,“ sagt Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, Vizepräsident Technik des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zur Novellierung der Ingenieurgesetze in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Sachsen / Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ braucht keine weitere Reglementierung / Mobilität zwischen Bundesländern darf nicht behindert werden: „Die Deutsche Bauindustrie sieht keine Notwendigkeit, die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ stärker zu reglementieren. Die aktuell von einigen Bundesländern geplante Novelle der Ingenieurgesetze lehnen wir strikt ab. Dies führt nur zu unterschiedlichen Regelungen in einzel­nen Bundesländern und behindert die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt,“ erklärte Dipl.-Ing. Klaus Pöllath, Vizepräsident Technik des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, heute in Berlin zu den Plänen von Baden-Würt­temberg, Brandenburg, Hessen und Sachsen, länderspezifische Prüfungen und Vorgaben für die Inhalte von Studiengängen durch die Ingenieurkammern einzuführen. „Im Ergebnis müsste sich jeder Ingenieur in jedem Bundesland zunächst erkundigen, ob er weiterhin berechtigt ist, seine Berufsbezeichnung zu führen beziehungsweise entsprechende Nachweise für eine bundesweite Tätigkeit benötigt. Dies ist nicht tragbar“, kritisierte Pöllath weiter.

Die geplanten Änderungen stellten einen Eingriff in die Freiheit der Hoch­schulen dar, die Anforderungen in ihren Studiengängen selbst zu formulieren. Stattdessen würden ihnen durch die Kammern qualitative und quantitative Kriterien auferlegt. „Die Qualitätssicherung von Studiengängen ist grundsätz­lich nicht die Aufgabe der Ingenieurkammern oder des Gesetzgebers, sondern der zuständigen Akkreditierungsagenturen. Durch den Umweg der Genehmigung einer Berufsbezeichnung beziehungsweise durch Eintragung in eine Liste einer Ingenieurkammer wird jedoch unnötig eine neue zusätzliche Instanz geschaffen“, warnte Pöllath.

Pöllath appellierte an die Landesparlamente und Landesregierungen, sich in der zuständigen Bund-Länder-Gruppe zur Koordinierung der Ingenieur­gesetze auf gemeinsame Regelungen zu verständigen und dabei die Autonomie der Hochschulen, das bestehende Akkreditierungssystem zur Qualitätssicherung von Studiengängen, die sich ständig ändernden beruf­lichen Anforderungen an Ingenieure sowie die vielfältigen Ingenieurtätigkeiten ausreichend zu berücksichtigen. Insbesondere die teilweise geplante gesetz­liche Festschreibung von Berufsaufgaben, die in den Studieninhalten aufge­griffen werden sollen, berge die Gefahr, dass sie von der Realität schnell über­holt werden, da sich die Aufgaben von Ingenieuren, insbesondere aufgrund der technischen Anforderungen, regelmäßig änderten.

Kritisch zu sehen seien auch die teilweise vorgesehene Ausweitung der Pflichtmitgliedschaft von Ingenieuren sowie die Ausweitung der Aufgaben von Ingenieurkammern, die sich nicht mit einem gestiegenen Schutz- oder Überwachungserfordernis rechtfertigen ließen. „Die Zuständigkeit der Ingenieurkammern bezieht sich derzeit auf öffentlich tätige freiberufliche Ingenieure. Eine Ausweitung des Personenkreises auf alle Bauvorlage­berechtigte oder Ingenieure mit besonderer Qualifizierung ist aus Sicht der Bauindustrie nicht erforderlich und hätte zur Folge, dass sich die Zahl der Pflichtmitglieder auf einen Schlag erheblich erhöhen würde“, befürchtete Pöllath.

Bislang können alle Absolventen naturwissenschaftlich-technischer Studien­gänge mit einer Dauer von mindestens sechs Semestern die Berufsbezeich­nung „Ingenieur“ führen. Auch eine Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder eine spezielle Bescheinigung ist derzeit nicht erforderlich.


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