31.01.2014 – Kategorie: eCommerce

Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum: SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und beschreibt einen europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrsraum. Konkret bedeutet SEPA die Etablierung eines neuen Verfahrens für die Abwicklung aller bargeldlosen Euro-Transaktionen ab dem 01. Februar 2014 in 33 Ländern. Beteiligt sind alle 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Monaco.

Was ändert sich?

Mit dem SEPA-Verfahren werden grundsätzlich die Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen aufgehoben, um auf diesem Wege einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Das SEPA-Lastschriftverfahren bringt im Vergleich zu heutigen nationalen Lastschriftverfahren einige Neuerungen mit sich.

Eine wesentliche Änderung stellt die Nutzung von „IBAN“ und „BIC“ zur internationalen Identifikation eines Bankkontos dar, welche die Kontonummern und Bankleitzahlen als nationale Kennzeichen ablösen. Zudem wird im Rahmen der SEPA-Lastschrift ein konkretes Fälligkeitsdatums („Due-Date“) vereinbart, zu dem die Belastung auf dem Konto des Kunden erfolgt. Damit ist, anders als bei heutigen Verfahren, das Fälligkeitsdatum einer Transaktion im Voraus klar festgelegt. Darüber hinaus dient die EU-weit gültige „GläubigerID“ der eindeutigen Identifizierung jedes einzelnen Händlers; sie muss neu beantragt werden. Neu ist auch die Vergabe einer „Mandatsreferenznummer“ bei der Abwicklung einer SEPA-Lastschrift. Diese wird basierend auf einem erstellten SEPA-Mandat vergeben und kennzeichnet einen konkreten Zahlungsvorgang.

SEPA Mandat / SEPA eMandat

Das SEPA-Lastschriftmandat berechtigt den Zahlungsempfänger, das Konto eines Kunden mit ausstehenden Zahlungen zu belasten. Zugleich wird die Bank des Endkunden beauftragt, die Lastschrift auch tatsächlich einzulösen. Diese Neuerung kommt vor allem deutschen Händlern bekannt vor, da sie grundsätzlich der Einzugsermächtigung beim deutschen Lastschriftverfahren entspricht.

Für Onlinehändler jedoch ist das SEPA-Mandat in seiner jetzigen Form nahezu ungeeignet, beispielsweise aufgrund der erforderlichen Schriftform für den Distanzhandel, die hohe Komplexität sowie die nicht E-Commerce-fähigen Prozesse auf Händler- und Kundenseite. Viele Onlinehändler haben daher mit dem Gedanken gespielt, bis auf Weiteres auf Lastschriftzahlungen in ihrem Angebot zu verzichten. Das EPC (European Payments Council) hat unter anderem durch die Einbeziehung der Kreditwirtschaft reagiert und in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme verlauten lassen, dass vorerst kein gesondertes SEPA-Mandat für den Onlinehandel erforderlich ist. Das hat zur Folge, dass auch nach dem Stichtag zum 01. Februar 2014 Onlinehändler bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung wie gewohnt auf die derzeit gängige Praxis zurückgreifen können. Somit entscheidet auch künftig die Bank des Zahlungsempfängers, ob sie im Internet erteilte Mandate akzeptiert. Dieser Entscheidung liegen weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Händler und seinem Zahlungsdienstleister zugrunde. Doch Vorsicht: Den Händler trifft nach wie vor die Darlegungs- und Beweislast eines vom Endkunden autorisierten Mandats.

Klarheit sowie marktfreundliche Prozesse für alle Beteiligten würde die Einführung einer einheitlichen SEPA e-Mandatslösung als integraler Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens schaffen. Diese ist jedoch im Markt bisher nicht verfügbar.

Das e-Mandat würde durch die Nutzung des Online Banking-Service des Zahlungspflichtigen erteilt. Dies kennen Kunden heute bereits durch Verfahren wie giropay oder iDEAL. Wählt der Kunde während des Bestellvorgangs das SEPA-Lastschriftverfahren als bevorzugte Zahlungsoption, wird er zu dem ausgewählten Online Banking-Service geleitet, um die Transaktion durch Eingabe der notwendigen Legitimationsdaten zu autorisieren.

Ein im SEPA-Raum für alle Endkunden einheitlich verfügbares e-Mandat, basierend auf Online Banking-Services, würde nicht nur Händlern mehrere Vorteile bieten, sondern auch den Endkunden eine einfache und unkomplizierte Erteilung eines Mandates ermöglichen. Wesentlich hierbei wäre ein vollautomatischer Autorisierungsvorgang ohne Verzögerungen oder Medienbruch. Zudem erhielte der Händler eine direkte Bestätigung des Vorgangs durch die Bank des Zahlungspflichtigen und könnte somit den Warenversand umgehend einleiten. SEPA e-Mandate wären für Kunden und Händler einfach zu handhaben, da sich die Verwaltung unkompliziert in bereits bestehende Backoffice-Prozesse und Systeme integrieren ließe.

Doch aufgrund einer fehlenden Verpflichtung der Konsumentenbanken ist eine europaweite Verfügbarkeit des SEPA e-Mandats derzeit nicht in Sicht. Es wird jedoch erwartet, dass dieser Service für die Endkundenbanken künftig gesetzlich geregelt wird. Mit der Einführung verbunden wäre ein weiterer, für die Akzeptanz auf Kundenseite und im Onlinehandel wichtiger Bestandteil der SEPA-Lastschriftabwicklung.

Vorteile, Chancen und Perspektiven

Das SEPA-Verfahren wird eingeführt, um die Barrieren zu verringern, denen sich Händler bei grenzüberschreitenden Zahlungen in der Eurozone gegenüber sehen. Durch SEPA werden jedoch nicht nur diese Barrieren abgebaut – es gibt noch eine Reihe weiterer Vorteile.

An oberster Stelle steht für Händler hier das Erschließen neuer Absatzmärkte und zusätzlicher Kundengruppen. Die Folgen sind neue Geschäftsmöglichkeiten für die Unternehmen: Kunden, die wegen Zahlungsbeschränkungen bisher unerreichbar waren, können jetzt SEPA-Zahlungsverfahren nutzen und sind daher potenzielle neue Geschäftspartner für Händler. Hinzu kommt, dass alle Transaktionen innerhalb des gesamten SEPA-Raumes nur noch über ein einziges Bankkonto abgewickelt werden können. Das reduziert Kosten und minimiert Verwaltungsaufwände. Ebenso werden Transaktionsgebühren gesenkt, da alle Zahlungen wie nationale behandelt werden. Onlinehändler können zudem durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums die Steuerung ihrer Zahlungsströme und damit ihrer Liquidität verbessern. Durch den Wegfall von landesspezifischen Vorgaben aufgrund der neuen, SEPA-weit standardisierten Rahmenrichtlinien reduziert sich für Händler darüber hinaus die Komplexität bei der Zahlungsabwicklung – das spart Zeit und Geld.

 Autorin: Linda Uhl ist als Head of Alternative Payments für den Auf- und Ausbau des Lösungsportfolios im Bereich Alternative Zahlverfahren bei Wirecard verantwortlic. Sie startetet im Jahr 2000, nach ihrem Studium zum Marketingwirt an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing, bei der Dazzle Europe, war dann bei SCM Microsystems  sowie bei SHS Viveon. Seit 2007 ist sie bei Wirecard.


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