Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) veröffentlicht einen Praxisleitfaden „CE-Kennzeichnung“ in der TGA.
In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. jetzt seinen Praxisleitfaden „Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.

Der Leitfaden ist zum Preis von 15.- Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de erhältlich und kann unter info@btga.de bestellt werden.
In diesem BTGA-Praxisleitfaden werden:
- die wesentlichen einschlägigen Begriffe erläutert,
- der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der technischen Gebäudeausrüstung definiert,
- die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben
- und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert.
Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie.
Weitere Informationen: http://www.btga.de/
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