EU-Maschinenverordnung Die neue EU-Maschinenverordnung: Experten im Gespräch

Ein Gastbeitrag von Andreas Müller 5 min Lesedauer

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Die neue EU-Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie umfasst zahlreiche Änderungen zur Maschinensicherheit und berücksichtigt neue Sicherheitsrisiken, die mit der Digitalisierung und Vernetzung einhergehen. Wie der Übergang von der Richtlinie zur Verordnung zu meistern ist, erläutern drei Fachleute im Gespräch mit dem Autocad Magazin.

(Bild:  DC Studio/Freepik)
(Bild: DC Studio/Freepik)

Fragen an die Experten: 

  • 1. Die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung sind ab 2027 verbindlich zu erfüllen. 
    Warum müssen sich Unternehmen in der Antriebstechnik schon jetzt damit befassen?

  • 2. Welche Veränderungen ergeben sich für Produktentwicklung, Produktdatenmanagement und digitale Dokumentation?

  • 3. Welche organisatorischen und technischen Weichenstellungen halten Sie in der Übergangsfrist für besonders wichtig?

Fokus auf Cyber Security durch EU-Maschinenverordnung

EU-MaschinenverordnungAndreas Schader
 

Global Product Manager Standardization ABB Motion

Bildquelle: ABB Motion

1. Die neue Maschinenverordnung ist bereits in Kraft getreten, und muss nun mit Stichtag am 20. Januar 2027 verpflichtend angewendet werden. Natürlich müssen bis zu diesem Tag alle Maschinen und dazugehörigen Produkte wie Frequenzumrichter mit Sicherheitsfunktion oder auch Sicherheitssteuerungen auf ihre Konformität überprüft und gegebenenfalls an die neuen Anforderungen angepasst werden. Dies beinhaltet ein Nachhalten der technischen Dokumentation, Risikoanalysen für die neuen Sicherheitsanforderungen in Annex III §1.1.9 und §1.2.1 und daraus abgeleitete technische Maßnahmen.

2. Grundsätzlich nimmt durch die neue Maschinenverordnung – aber auch durch den ebenfalls im Jahr 2027 erwarteten Cyber Resilience Act – der Fokus auf Cyber Security deutlich zu. Dafür müssen in den Unternehmen die entsprechenden Kompetenzen aufgebaut werden, vor allem im Bereich Entwicklung und Produktmanagement aber auch im Vertrieb bzw. der Applikationsunterstützung.

Digitale Dokumentation wird es ja nach soeben erfolgter Veröffentlichung des Guides zur Maschinenrichtlinie in Ausgabe 2.3 schon in nächster Zeit geben. Hier ist natürlich das Zusammenspiel mit den Bestrebungen zum digitalen Produktpass zu berücksichtigen. Dieser wird sich bis etwa 2026 entwickeln und dann für einzelne Produkte voraussichtlich ab dem Jahr 2028 verpflichtend werden.

3. Wir halten es für essenziell, dass seitens der EU-Kommission nun schnellstmöglich der Normungsauftrag offiziell veröffentlicht wird. Denn dann können die aktuell laufenden vorbereitenden Arbeiten für die ungefähr 800 gelisteten harmonisierten Standards offiziell beginnen, und wir werden hoffentlich ein sehr pragmatisches Verfahren zur Übernahme der bestehenden Standards erhalten.

Auch der noch zu erstellende Leitfaden hinsichtlich der neuen Anforderungen Annex III §1.1.9 und § 1.2.1 wird mit Spannung erwartet, damit hier die Standardisierung erfolgreich und zeitnah abgeschlossen werden kann. Nur dies stellt einen guten Übergang von der Richtlinie zu Verordnung sicher.

Mehr Sicherheit für Maschinenbediener

EU-MaschinenverordnungDirk Zechling
Head of Product Validation bei Dunkermotoren GmbH

Bildquelle: Dunkermotoren GmbH

1. Die Maschinenverordnung wurde im August 2023 veröffentlicht und wird 2027 zum Stichtag automatisch gelten. Verordnungen bedürfen keiner nationalen Umsetzung und sind direkt anwendbar. Ca. 95 Prozent der Änderungen betreffen die technische Abteilung, allerdings kann gesagt werden, dass, wer heute bezüglich der Maschinenrichtlinie bereits gut aufgestellt ist, nur einen geringen Aufwand zu erwarten hat.

Es ist jedoch sinnvoll, sicherheitserhöhende Maßnahmen, deren Anforderungen bereits bekannt sind, schon heute umzusetzen, da diese die Sicherheit der Anlagen und somit der Bediener verbessern.

2. Produktentwicklung: Eine installationsfertige Einheit gilt künftig als vollständig und muss bis zu ihren Schnittstellen sicher sein. Dunkermotoren legt hier bereits heute einen hohen Wert auf die Sicherheit und betrachtet bei der Risikobeurteilung den kompletten Antrieb mitsamt all seiner Schnittstellen.Ein Ausfall der Kommunikation wird als neue Gefährdung aufgenommen; ebenso sind steuerungsseitig zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschung und Korrumpierung vorzusehen. Hiermit rückt die eingesetzte Software in den Vordergrund, die auch durch Protokollieren bei Softwareänderungen, die einen sicheren Betrieb betreffen, vorschreibt. Sichere Software wird automatisch zum Sicherheitsbauteil.

Produktdatenmanagement: Protokolle von Uploads und Firmwareänderungen von Sicherheitssoftware müssen über 5 Jahre bereitgehalten werden.

Dokumentation: Anstelle einer Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist künftig eine Betriebsanleitung erforderlich. Somit wird aus einem kurzen Dokument zum Einbau/Montage eine vollumfängliche Betriebsanleitung. Diese ist künftig digital bereitstellbar, muss auf Anfrage aber weiterhin auch in Papier zur Verfügung gestellt werden.

Der Dokumentationsbevollmächtigte entfällt, die reine Angabe der Herstelleradresse ist künftig ausreichend. Die Formulierung „Original Betriebsanleitung“ oder „Übersetzung der Original …“ entfällt.

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3. Durch das direkte Inkrafttreten der Verordnung sollten bereits jetzt die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um unter anderem die Aufbewahrungsrichtlinien für Protokolle, die Bereitstellung von ausführlichen Betriebsanleitungen, sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschung und Korrumpierung der eingesetzten Software zum Stichtag erfüllen zu können. Dunkermotoren ist diesbezüglich bereits heute gut aufgestellt.

EU-Maschinenverordnung: Bessere Dokumentation

Carsten Gregorius
Manager Strategic Product Marketing Safety bei Phoenix Contact Electronics GmbH

Bildquelle: Phoenix Contact Electronics GmbH

1. Die Maschinenverordnung (MVO) thematisiert viele neue Aspekte für die Maschinenbauer ebenso wie die Hersteller von Sicherheitsbauteilen. Neben einigen formalen Neuerungen sind auch neue technische Herausforderungen zu berücksichtigen. Insbesondere dem Thema ‚Security‘ im Kontext von Maschinensicherheit kommt eine wichtige Bedeutung zu. Abgesehen von der Maschinenverordnung wird der Aspekt ‚Security‘ ebenfalls durch den Cyber Resilience Act (CRA) an die Anwender herangetragen. Hierzu bedarf es neuer Konzepte, die alle Beteiligten (Maschinenhersteller und -betreiber sowie Hersteller von Sicherheitsbauteilen) einschließen. Die Entwicklung solcher Konzepte benötigt Zeit und den Aufbau von Know-How. Daher ist es erforderlich, jetzt damit zu beginnen.

Um die Security-Anforderungen zu erfüllen, benötigt man einen ganzheitlichen Ansatz. (Bild:  Phoenix Contact)
Um die Security-Anforderungen zu erfüllen, benötigt man einen ganzheitlichen Ansatz.
(Bild: Phoenix Contact)

2. Eine weitere Veränderung bei der neuen Maschinenverordnung betrifft die Möglichkeit, die Betriebsanleitung zukünftig in digitaler anstatt in Papierform bereitzustellen. Hierbei sind jedoch einige Dinge zu beachten: Es muss über eine revisionsgeführte Kundendokumentation ersichtlich sein, welches die jeweils gültige Version ist. Weiterhin muss sich die digitale Dokumentation einfach im E-Shop des Lieferanten auffinden lassen, zum Beispiel über einen QR- oder DT4I-Code auf dem Produkt. Insbesondere die Lieferung von sicherheitsrelevanten Kenngrößen in Form des digitalen Typenschilds wird in Zukunft eine große Rolle spielen. Hier leisten die Standardisierungsaktivitäten der Industrial Digital Twin Association (IDTA) einen wichtigen Beitrag.

3. Besonders vor dem Hintergrund, dass sich Security-Herausforderungen als sogenanntes ‚moving target‘ permanent ändern, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich. Dazu muss ein Security-Management-Prozess etabliert werden, bei dem IT- und ICS-Welt zusammenwirken. Aus technischer Sicht wäre es sicher nicht zielführend, wenn nun für jedes Einzelprodukt maximale Security-Anforderungen umgesetzt werden müssten. Vielmehr ist abzuwägen, welche technischen Maßnahmen an welcher Stelle und mit welcher Wirksamkeit im Automatisierungsbaukasten realisiert sein sollen. Das kann nur unter Berücksichtigung des sogenannten Security-Kontextes erfolgen. Um letztlich möglichst wenig Einschränkungen hinsichtlich der Usability eines Produktes zu haben, sollte die verbleibende Zeit zur Entwicklung zukunftsweisender Konzepte genutzt werden.