TGA und Maschinenrichtlinie: Worauf zu achten ist

Verantwortlicher Redakteur:in: Andreas Müller 1 min Lesedauer

In der TGA-Branche wird seit langem diskutiert, inwieweit die Maschinenrichtlinie auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Ein Leitfaden verspricht Orientierung.

(Quelle:  Artem Bruk/Shutterstock.com)
(Quelle: Artem Bruk/Shutterstock.com)

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) veröffentlicht einen Praxisleitfaden „CE-Kennzeichnung" in der TGA.

In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. jetzt seinen Praxisleitfaden „Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.

Der Leitfaden ist zum Preis von 15.- Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de erhältlich und kann unter info@btga.de bestellt werden.

In diesem BTGA-Praxisleitfaden werden:

  • die wesentlichen einschlägigen Begriffe erläutert,

  • der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der technischen Gebäudeausrüstung definiert,

  • die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben

  • und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert.

Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie.

Weitere Informationen: http://www.btga.de/

Erfahren Sie hier mehr über eine zukunftsfähige Wärmeversorgung.

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