Eine wichtige Norm der funktionalen Sicherheit im Maschinenbau wurde neu aufgesetzt: Die Neufassung ISO 13849-1 ist erschienen. Was das für Konstrukteure und Betreiber im Maschinen- und Anlagenbau bedeutet.
(Quelle: Pilz GmbH & Co. KG)
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat am 27. April 2023 die Neuauflage der ISO 13849-1 veröffentlicht.
Die Norm ist eine der zentralen Sicherheitsnormen für die Auslegung sicherheitsgerichteter Steuerungen für Maschinen.
Zum einen präzisiert die Neufassung eine Reihe von Vorgaben, zum Beispiel für die Ermittlung des Performance Levels. Sie vermittelt somit eine bessere Hilfestellung bei der Umsetzung.
Andererseits trägt sie dem höheren Stellenwert von Software und Validierung Rechnung.
Normenexperten des Automatisierungsunternehmens Pilz empfehlen Konstrukteuren und Betreibern im Maschinen- und Anlagenbau, sich frühzeitig mit den kommenden Neuerungen vertraut zu machen.
Die ISO 13849-1 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze" ist neben der IEC 62061 die wichtigste Norm für funktionale Sicherheit im Maschinenbau. Im Vergleich zur bisherigen Fassung gibt es nun präzisere Vorgaben für die Risikoparameter. Diese lassen sich zur Bestimmung des erforderlichen Performance Level (PLr) heranziehen, mit dem sich der Grad der Risikominderung in Stufen einteilen lässt.
So erläutert die Norm neu anhand von fünf Faktoren, welche Möglichkeiten bestehen, Gefahren zu vermeiden und wie sich die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens bestimmen lässt. Zu den Faktoren zählen beispielsweise die Geschwindigkeit, mit der die Gefährdung auftritt (zum Beispiel schnell oder langsam) oder die Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung (zum Beispiel durch Flucht). Maschinenhersteller und -betreiber müssen daher die Anpassungen bei der Risikoeinstufung ihrer Sicherheitskonzepte beachten.
Daneben erhalten Maschinenhersteller auch mehr Flexibilität. Somit lässt sich jede Sicherheitsfunktion durch die Kombination von mehreren Teilsystemen realisieren. Diese liegen entweder als durch den Hersteller bereits validierte Teilsysteme vor oder werden als neue Teilsysteme durch den Maschinenbauer oder Integrator entworfen.
Neue Anforderungen an die Anwendungssoftware
Ein wichtiger Aspekt betrifft die Anforderungen, was die Software und das Management der funktionalen Sicherheit anbelangt, insbesondere rund um sicherheitsbezogene Anwendungssoftware (Safety Related Application Software – SRASW). Die Norm enthält konkrete Vorgaben dazu, wie der Software-Design- und Validierungsprozess in Abhängigkeit des Performance Levels zu gestalten ist.
Unterstützung bei der Umsetzung
Anschließend folgt die Harmonisierung zur EU-Norm EN ISO 13849-1. Ob es danach eine Übergangsfrist zur verpflichtenden Anwendung geben wird und wie lange diese sein könnte, ist noch nicht abzusehen.
„Die ISO 13849-1 ist zwar keine ganz neue Norm, Konstrukteure und Betreiber sollten sich jedoch frühzeitig mit den kommenden Neuerungen vertraut machen“, so Jürgen Bukowski, Pilz International Service Group. „Diese haben deutliche Auswirkungen auf die Konstruktion sicherer Maschinen. Mit ein wenig Hilfe und Übung können viele der Spezifikationen wiederverwendet werden.“
ISO 13849-1: Anforderungen erfolgreich umsetzen
Das Automatisierungsunternehmen Pilz hat an der Ausarbeitung des Normenentwurfs mitgewirkt. Experten von Pilz unterstützen bei der erfolgreichen Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen. Dafür bietet der Automatisierungsexperte ein passgenaues Dienstleistungsangebot für jede Phase des Lebenszyklus einer Maschine an. Er gibt sein Wissen darüber hinaus im Rahmen eines umfassenden, zertifizierten Schulungsangebots für funktionale Sicherheit weiter.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.